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Verkürzter Unterricht

1.Stunde  07.20 -  07.50 Uhr

2.Stunde  08.05 – 08.35 Uhr

3.Stunde  08.50 -  09.20 Uhr

4. Stunde  09.30 - 10.00 Uhr

5. Stunde 10.10 – 10.40 Uhr

6. Stunde 10.45 – 11.15 Uhr

Schüler die nicht nach Haus dürfen und Fahrschüler werden beaufsichtigt.

 

Verlorene Sachen und Wertsachen

Wenn Kinder persönliche Dinge in der Schule oder Turnhalle vergessen haben, sollten sie am nächsten Tag im Sekretariat bzw. in der Turnhalle nachsehen oder nachfragen. Alle Fundsachen werden aufbewahrt. Alle Sachen, die mit dem Namen der Kinder gekennzeichnet sind, können wir den Kindern schnell zurückgeben!

 

Versetzungsordnung

Die Schüler werden in die Jahrgangsstufen 3 und 4 durch Versetzungsbeschluss am Ende des Schuljahres versetzt. Ein Schüler wird versetzt, wenn seine Leistungen in den einzelnen Fächern mindestens mit ausreichend bewertet sind. Bei mangelhafter Jahresleistung in einem Fach wird ein Schüler versetzt. § 2 Abs. 1 und 2 bleibt unberührt. Eine nicht ausreichende Leistung in den Fächern Fremdsprache, Sport, Kunst und Gestaltung, Werken oder Musik bleibt bei der Versetzungsentscheidung unberücksichtigt.

 

Am Ende des vierten Schuljahres wird der Schüler durch Versetzungsbeschluss in die Jahrgangsstufe 5 der schulartunabhängigen Orientierungsstufe versetzt. Erreicht ein Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 4 nicht ausreichende Leistungen im Fach Mathematik oder im Fach Deutsch, wird er nicht in die Jahrgangsstufe 5 versetzt.