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Unfallversicherung
Diese greift für alle Schüler über die Unfallkasse Schwerin. Versicherungsschutz besteht für die Zeiten, die im ursächlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu zählt beispielsweise auch der Schulweg.
Unterrichtszeiten und Pausenzeiten
1. Stunde 7.20 – 8.05 Uhr
2. Stunde 8.20 – 9.05 Uhr
3. Stunde 9.25 – 10.10 Uhr
4. Stunde 10.20 – 11.05 Uhr
5. Stunde 11.25 – 12.10Uhr
6. Stunde 12.20 – 13.05 Uhr
Unterrichtung bei Gefährdung der Versetzung
Erscheint die Versetzung eines Schülers gefährdet, so sind die Erziehungsberechtigten so rechtzeitig wie möglich davon zu unterrichten, spätestens bis zum 30.April des laufenden Schuljahres. Die Mitteilung erfolgt schriftlich.