B
Beurlaubung
Beurlaubung vom Schulbesuch kann aus wichtigen familiären oder persönlichen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ihr Kind erfolgen. Für eine Genehmigung muss der Antrag rechtzeitig schriftlich bei der Schule eingehen.
Genehmigt werden können:
- vom Klassenlehrer können bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Monat erteilt werden. Über gleichzeiigen Urlaub für Geschwister, die verschiedene Klassen derselben Schule besuchen, entscheidet der Schulleiter nach Anhörung der beteiligten Klassenlehrer
- ab 3 Tage der Schulleiter